Auftragsbedingungen
Maklerauftrag
Der Auftraggeber beauftragt die Maklerin Gabriele Lutz zum Nachweis von Mietwohnungen oder Immobilienobjekten zur Vermittlung eines Mietvertragsabschlusses.
Alleinauftragspflichten des Maklers
Aufgrund dieses Vertrages wird die Maklerin Gabriele Lutz, Wohnungen/Häuser oder Grundstücke vorstellen. Kontakt mit Wohnungsunternehmen, Wohnungs-/Hauseigentümer Grundstückseigentümern herstellen. Besichtigungstermine vereinbaren.
Die Maklerin Gabriele Lutz verpflichtet sich diesen Makler-Auftrag fachgerecht, nachhaltig und unter
Ausnutzung aller sich ergebenden Abschlusschancen zu bearbeiten.
Alleinauftragspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet der Maklerin Gabriele Lutz alle Angaben vollständig und richtig zu machen, welche für die Durchführung des Auftrags benötigt werden.
Courtage
Bei Abschluss eines Mietvertrages erhält die Maklerin Gabriele Lutz 2 Kaltmieten zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. Die Courtage ist am Tag des Vertragsabschlusses fällig. Alle Angebote die der Auftraggeber von Gabriele Lutz erhält, sind freibleibend und nur für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Auftraggeber für die Courtage. Die Annahme, Verwertung und Weitergabe der Angebotsdaten begründen einen Maklervertrag.
Maklerin: Gabriele Lutz - Untere Marktstraße 56 - 96515 Sonneberg
Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO wurde erteilt von der Stadt Sonneberg
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: USt.-IdNr. 170 246 01 668